06.12.2022 / komba gewerkschaft nrw

Personal- und Betriebsrat - Info 08/2022

© Ann H / pexels.com
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Studierende können eine Energiepreispauschale von einmalig 200 Euro beanspruchen

Die geplante Nettozahlung von 200 Euro verschafft den am Stichtag 01.12.2022 an einer inländischen Hochschule eingeschriebenen Studierenden sowie Fachschülerinnen und Fachschülern auf Antrag eine einmalige finanzielle Entlastung von Energiekrise und Inflation. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz (Studierenden-Energiepreispauschalengesetz – EPPSG) tritt voraussichtlich am 21.12.2022 in Kraft und sieht die Abwicklung der Pauschale auf einer digitalen Antragsplattform vor. Die Auszahlung erfolgt durch die Länder zu Beginn des Jahres 2023, ist steuerfrei und wird unabhängig von einkommensabhängigen Leistungen oder Sozialleistungen gewährt.

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