Beamtenangelegenheiten : Beförderungen wieder möglich
am 22.11.2011 16:27:46 (57 x gelesen)

Beamten-Info 7/2011


Beförderungen in Nothaushaltskommunen wieder möglich



 


In einem persönlichen Gespräch am 05.10.2011 haben Ulrich Silberbach, Landesvorsitzender der komba gewerkschaft, und Roland Staude, 2. Landesvorsitzender der komba gewerkschaft, gegenüber dem Innenminister Ralf Jäger die nicht mehr akzeptable Beförderungssituation in vielen Kommunen des Landes NRW dargestellt.



Viele Beamtinnen und Beamte nehmen schon seit Jahren nachweislich höhere Aufgaben wahr, ohne entsprechend besoldet zu werden. Dem Innenminister wurde auch die konkrete Beförderungssituation bei der Berufsfeuerwehr seiner Heimatstadt Duisburg vor Augen geführt.





Erfolg der komba gewerkschaft

Dieses Gespräch hat zu einem sehr schnellen Handeln des Innenministeriums geführt. Mit beigefügtem Erlass vom 15.11.2011 werden Beförderungen und Zulagenzahlungen grundsätzlich in allen Nothaushaltskommunen ab sofort ermöglicht. Vor dem Hintergrund des Stärkungspaktgesetzes ist das Innenministerium damit einverstanden, wenn über die bisherigen rechtlichen Rahmenbedingungen (Erlass vom 06.03.2009) hinaus seitens der Aufsichtsbehörden im Einzelfall angemessene Personalentwicklungsmaßnahmen, wie z. B. Beförderungen und Zulagengewährungen, toleriert werden. Die Entscheidung hierüber soll davon abhängig gemacht werden, wie weit es wahrscheinlich erscheint, dass die jeweilige Kommune eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Sanierungsplanung vorlegen wird.



Landesvorsitzender Ulrich Silberbach: "Eine funktionierende Kommunalverwaltung setzt motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter voraus. Ein Baustein der Motivation ist eine zügige und umfassende Umsetzung der jetzt gegebenen neuen Handlungsmöglichkeiten."



 


Köln, den 18.11.2011

V.i.S.d.P.:Michael Bublies, Stellv. Justiziar der komba gewerkschaft nrw, Norbertstraße 3, 50670 Köln


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komba gewerkschaft : Stärkungspaktgesetz
am 15.11.2011 16:30:00 (47 x gelesen)

„Stärkungspaktgesetz“ geht nach Anhörung im Landtag NRW in die zweite Runde


Uwe Sauerland, stellvertretender Vorsitzender der komba gewerkschaft nrw, vertritt den Landesbund dbb nrw: „Das Paket reicht nicht – darin waren sich die Sachverständigen grundsätzlich einig.“ Die Stellungnahme der komba gewerkschaft nrw zum derzeitigen Gesetzesentwurf.



 

Carina Gödecke (Mitte), Vorsitzende des Ausschusses für Kommunalpolitik, leitete die Anhörung, links Vanessa Stenzel (komba gewerkschaft nrw), rechts Uwe Sauerland (komba gewerkschaft nrw)


Die Anhörung des Ausschusses für Kommunalpolitik und des Haushalts- und Finanzausschusses „Gesetz zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakt Stadtfinanzen (Stärkungspaktgesetz)“ am 11. November 2011 in Düsseldorf fand großen Anklang und rege Beteiligung von Sachverständigen und Ausschussmitgliedern. Geladen waren neben den  kommunalen Spitzenverbänden, die Vertreter der Städte und Gemeinden, die an Stufe 1 des Stärkungspaktgesetztes verpflichtend teilnehmen sollen,  und weitere Experten aus der Wirtschaftswissenschaft  und –forschung.


Für den deutschen beamtenbund nrw als Vertreter stand Uwe Sauerland, stellvertretender Vorsitzender der komba gewerkschaft nrw, Fachgewerkschaft im dbb nrw, in der Bütt. „Während man auf den Strassen den Auftakt für die Karnevalssession 2012 feierte, wurden im Saal ernsthafte Diskussionen über die Zukunft der Kommunen in NRW geführt. Dabei wurde schnell deutlich: Bei dem derzeitigen Gesetzesentwurf ist langfristig ein Ausbluten der Städte zu befürchten, denn die vorgeschlagenen Maßnahmen weisen unter anderem zu wenig Nachhaltigkeit und Weitsicht auf. Die strukturellen Defizite der Kommunen werden mit dem Paket nicht dauerhaft aufgehoben, insbesondere deshalb, weil das Problem der Kassenkredite nicht gelöst wird und eine Revisionsklausel ist bislang auch noch nicht vorgesehen“, so Sauerland. 


Ein weiteres Manko sieht der stellvertretender Vorsitzender in den Auswahlkriterien der vom Stärkungspakt profitierenden Kommunen: „Diese sind zu eng gefasst und beziehen sich pauschal auf das Maß der Überschuldung. Zudem sieht das Gesetz gerade mal ein Viertel der Städte vor, die finanziell notleidend sind. Dabei gibt es insgesamt in NRW rund 164 bedürftige Kommunen.“



Der Anhörung war ein Fragekatalog für alle Sachverständigen vorausgegangen, auf dem die Stellungnahme aufbaut. In zwei weiteren Ausschusssitzungen, am 1. Dezember (Ausschuss Haushalt & Finanzen) und 2. Dezember 2011 (Ausschuss Kommunalpolitik), wird der Gesetzesentwurf abschließend behandelt. Am 7. und 8. Dezember 2011 geht es dann in eine neue Runde, mit einer zweite Lesung des Gesetzes vor dem Landtag.


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Schreiben des OV´s : Leserbrief zum Interview des T. Boos in der Dorstener Zeitung
  am 02.09.2011 10:10:00 (194 x gelesen)

 Liebe Kolleginnen und Kollegen, 


Sie finden als Anlage sowie in unserem Download-Bereich einen Leserbrief unseres Ortsverbandes zum Interview des T. Boos in der Dorstener Zeitung vom 31.08.2011. Das Interview mit dem Thema "Man muss mal veruschen, die Stadt neu zu erfinden" finden Sie unter dem folgenden Link: 



Interview


Den Leserbrief finden Sie in unserem Download-Bereich: 



http://www.komba-dorsten.de/uploads/PDdownloads/leserbrief.pdf


 


 


 


 


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Sonstiges : Frauen und Technik
am 27.09.2010 09:24:40 (280 x gelesen)

Es ist erstaunlich: Nur jeder fünfte Studienabsolvent in den Ingenieurwissenschaften ist weiblich. Die Chancen, weibliche Ingenieurinnen auf dem Arbeitsmarkt zu finden, sind sogar noch geringer: Nur jeder zehnte sozialversicherungspflichtig beschäftigte Ingenieur ist eine Frau. Im Gegenzug ist das Risiko einer Ingenieurin, arbeitslos zu sein, mehr als doppelt so hoch wie das ihrer männlichen Berufskollegen. In den Führungsetagen, im gehobenen Dienst und auf Professuren an deutschen Hochschulen findet man mittlerweile viele Ingenieure, darunter aber immer noch sehr wenige Frauen.

Dabei kann man gerade Frauen, die sich für eine Ingenieurslaufbahn entschieden haben, kaum ein Desinteresse an Technik unterstellen. Denn Studien zeigen auch, dass sich Frauen, die Ingenieurwissenschaften studieren, weniger aus einer Karrierehaltung heraus sondern vielmehr aus echtem Fachinteresse für ein solches Studium entschlossen haben.



Eindeutig sind die Hinweise der Sozialforscher, die immer wieder auf die mangelnde technische Sozialisation von Mädchen hinweisen. Die Reaktionen auf die Warnhinweise sind enorm. Initiativen, die junge Frauen der technischen Berufsmaterie näher bringen sollen, nehmen stetig zu. Programme wie der Girls Day oder der Nationale Pakt für Frauen in MINT-Berufen sind vielversprechende Ansätze. Doch alleine das Interesse für technische Berufe zu fördern, hilft Frauen nicht, sich später auch auf dem Arbeitsmarkt zu etablieren.



Selbst das beste Mentoring-Programm nützt nichts, wenn die technische Arbeitswelt weiterhin mit Frauen auf dem Kriegsfuß steht. Erst wenn Frauen auf dem Arbeitsmarkt die gleichen Entwicklungschancen haben, werden auch die Maßnahmen an Glaubwürdigkeit gewinnen, die Mädchen und junge Frauen für eine Karriere in einem technischen Beruf begeistern wollen. Überdies müssen vor allem die Rahmenbedingungen verbessert werden. Dazu gehört es, die Verfahren bei der Einstellung und Beförderung so zu verändern, dass Frauen nicht länger durchs Karriereraster fallen. Gleichzeitig müssen die Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in den Ingenieurberufen verbessert werden. Teilzeitregelungen oder gar Aufstiegspositionen in Teilzeit sind in diesem Berufsfeld noch immer verpönt. Aber um einmal aus Männersicht zu argumentieren: Davon würden auch an einem Familienleben interessierte Techniker und Ingenieure profitieren.




Weitere aktuelle Informationen zur gewerkschaftspolitischen Frauenarbeit finden Sie hier.


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Tarifbeschäftigte : dbb tarifunion legt Rechtsgutachten vor: „Tarifeinheits-Gesetz“ wäre verfassungswidrig
am 11.08.2010 11:11:45 (149 x gelesen)

Ein wie von BDA und DGB in Anbetracht der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts angestrebtes „Gesetz zum Erhalt der Tarifeinheit“, nach dem bei konkurrierenden Tarifverträgen innerhalb eines Betriebs nur derjenige anwendbar sein soll, der die größere Arbeitnehmerzahl betrifft, würde einen verfassungswidrigen Eingriff in die Tarifautonomie darstellen. Zu diesem Schluss kommt das Rechtsgutachten von Professor Dr. Hermann Reichold, das die dbb tarifunion heute vorlegt.


Reichold, der Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht an der Universität Tübingen lehrt und Richter am Staatsgerichtshof Baden-Württemberg ist: „Die wesentlichen Argumente für die Ordnungs- bzw. Funktionssicherungs-Aufgabe der so genannten Tarifeinheit können den Eingriff in die individuelle und kollektive Koalitionsfreiheit der verdrängten Gewerkschaften und ihrer Mitglieder nicht als gleichgewichtige Abwägungsgesichtspunkte rechtfertigen.“


Frank Stöhr, 1. Vorsitzender der dbb tarifunion: „Das Gutachten bestätigt unsere Auffassung, dass eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit die Koalitionsfreiheit auf den Kopf stellen würde. Die größte und streikbereiteste Gruppe kann und darf nicht alleiniger Maßstab für die Beschäftigungsbedingungen aller Arbeitnehmer sein. Das ist das Gegenteil von pluralistischer Interessenvertretung und demokratischer Willensbildung.“ Stöhr betonte, dass eine solche Regelung angesichts der betrieblichen Realität zudem nicht nötig sei. „Die lautstark inszenierte Drohkulisse von Streik-Chaos und ‚englischen Verhältnissen‘ – die eigentlich keiner so genau kennt – ist an den Haaren herbei gezogen. Die Deutsche Bahn hat ihren Frieden mit den Lokführern gemacht, in den Krankenhäusern folgen die Ärzte dem Marburger Bund, die Krankenpfleger uns und ver.di, der Betrieb läuft auch in streikbewegten Zeiten nicht anders als früher. Deutschland ist traditionell kein Streikland.“



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Feuerwehr : mba gewerkschaft immer im Einsatz für die Feuerwehr
am 11.08.2010 11:09:57 (121 x gelesen)

Interview mit Norbert Brewer, Vorsitzender Bundesfachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst


Die ausgebrochene Sparwut gefährdet die Leistungssicherheit. Das gilt für den gesamten öffentlichen Dienst. Aber erst, wenn man die Entwicklung bei einzelnen Aufgaben und Berufsgruppen genau betrachtet, wird der Ernst der Lage deutlich. Norbert Brewer, Vorsitzender des komba Bundesfachbereichs Feuerwehr und Rettungsdienst, stellt in einem Interview die speziellen Probleme der Feuerwehren sowie die Erfolge und Forderungen der komba gewerkschaft für diese Berufsgruppe dar.



Brewer listet als Defizite unzureichende Besoldungsentwicklungen und Beförderungsmöglichkeiten, die Arbeitszeitentwicklung sowie die besonderen Anforderungen an die Gesundheit auf. „Sicherheit kann die Feuerwehr, die oftmals auch den Rettungsdienst abdeckt, nur gewährleisten, wenn die Rahmenbedingungen für das Personal stimmen. Wenn diese Rahmenbedingungen aber Gegenstand beispielsweise der Sparwut werden, funktioniert das nicht mehr", erläutert Brewer. „Solche Probleme lösen sich nur mit einer starken und versierten Interessenvertretung wie der komba."



Zu den komba Erfolgen zählt Brewer, dass die Lebensarbeitszeitgrenze für Feuerwehr-beamte in vielen Bundesländern bei 60 Jahren bleibt. „In Musterprozessen haben wir durchgesetzt, dass die Kolleginnen und -kollegen, die über die wöchentliche Dienstarbeitszeit von 48 Stunden hinaus Dienst leisten, dafür einen Freizeitausgleich beziehungsweise einen finanziellen Ausgleich erhalten", so der komba Feuerwehrspezialist.



Forderungen der komba gewerkschaft sind, die Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage wieder herzustellen, eine bessere Durchlässigkeit der Laufbahnen und ein neues Spitzenamt für den mittleren Dienst. „Beim Rettungsdienst setzen wir uns für eine verbesserte Eingruppierung der Rettungsassistenten und Rettungssanitäter in den Tarifverhandlungen Entgeltordnungen ein, die jetzt anlaufen."



Weiter erläutert Brewer die Einbindung der Belange der Feuerwehrkolleginnen und -kollegen in die institutionellen Strukturen von komba gewerkschaft und dbb beamtenbund und tarifunion, über die auch die Anerkennung als Tarifvertragspartei gewährleitet ist, sowie die enge Zusammenarbeit mit der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb), der Ständigen Konferenz für den Rettungsdienst und den kommunalen Spitzenorganisationen. Zum vollständigen Interview gelangen Sie
hier.


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komba - Ortsverband Dorsten : komba gewerkschaft zur rot/grünen Koalitionsvereinbarung
am 13.07.2010 13:27:23 (138 x gelesen)

 


09.07.2010 - komba gewerkschaft zur rot/grünen Koalitionsvereinbarung

Perspektiven auf dem Weg zu neuen Ufern

  komba Landesvorsitzender Uli Silberbach bewertete den Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis90/Die Grünen, der die Überschrift „Zusammen für NRW.- Gemeinsam neue Wege gehen" trägt, als Aufbruch zu neuen Ufern. „Wenn der Koalitionsvertrag insbesondere in den Fragen der Kommunalfinanzen, der Mitbestimmung und der Personalentwicklung das hält, was er verspricht, kann die neue Minderheitsregierung verlorenes Vertrauen in die Politik der Bürgerinnen und Bürger durchaus zurückgewinnen."



Silberbach begrüßt insbesondere die klaren Aussagen zur



  • Konsolidierungshilfe bei den Altschulden der Kommunen,



  • Rücknahme der Verschlechterungen bei der Gemeindefinanzierung,




  • Beteiligung der Kommunen an der Grunderwerbssteuer,




  • strikten Einhaltung des Konnexitätsprinzips,




  • Stärkung der Kommunalwirtschaft




  • sowie zum Erhalt der Sparkassen und




  • der Einrichtung eines „Sonderfonds Krankenhäuser".



Das die rot/grüne Landesregierung als einen der ersten Arbeitsaufträge ein neues Gesetz zur Mitbestimmung im öffentlichen Dienst auf den Weg bringt, in dem die Kahlschlagpolitik der Vorgängerregierung zurückgenommen und die Rechte weiter ausgebaut werden sollen, wird ebenso positiv bewertet, wie die für die Beschäftigten auf der Agenda befindlichen Maßnahmen



  • zur Entwicklung eines neuen Dienstrechts,




  • zum Abbau des Beförderungsstaus auch in HSK-Kommunen,




  • zur Verlängerung der bezahlten „Opt-Out-Regelung" für Feuerwehrleute und 




  • zur Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage.




Vielleicht werden wir nach einer Weile feststellen, dass das Model einer Minderheitsregierung, die immer wieder neue Mehrheiten suchen muss, durchaus für die Menschen in unserem Land mehr Chancen bietet, als die teilweise in der Vergangenheit erlebte Politik der starken Mehrheit, die nicht unbedingt das Beste, sondern eher die eigenen Interessen durchsetzen wollte. „Wir sind bereit, neu Wege mitzugehen, wenn wir diese Wege tatsächlich mitgestalten können", so Silberbach und weiter: "Wir werden sehr genau hinschauen, wer vernünftige Politik, die darauf ausgerichtet sein muss, die Kommunale Selbstverwaltung vor dem Aus zu retten, anpackt und wer sich ihr widersetzt."


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Einkommensrunde 2010 : Bundesinnenminister legt Gesetzentwurf zur Bezügeanpassung vor
am 14.04.2010 12:09:37 (201 x gelesen)

Bundesinnenminister legt Gesetzentwurf zur Bezügeanpassung vor


31.03.2010




Der Bundesinnenminister hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2010 und 2011 vorgelegt. Damit sollen die Bezüge der Beamten, Richter und Soldaten sowie der Versorgungsempfänger des Bundes  zeit- und inhaltsgleich  dem Tarifergebnis vom 27. Februar 2010 angepasst werden. Der dbb wird bei einem Beteiligungsgespräch nach § 118 Bundesbeamtengesetz voraussichtlich Ende der 16. Kalenderwoche detailliert Stellung beziehen.


Als zentrale materiell rechtliche Regelungen sind folgende Verbesserungen vorgesehen:


Anhebung der Bezüge nach § 14 Bundesbesoldungsgesetz und § 70 Beamtenversorgungsgesetz nach folgender Maßgabe:



  • Erhöhung der Grundgehaltssätze durch lineare Anpassung zum 1. Januar 2010 in Höhe von 1,2 %,

  • Erhöhung der Grundgehaltssätze durch lineare Anpassung zum 1. Januar 2011 in Höhe von 0,6 % sowie zum

  • 1. August 2011 um 0,3 %.


Zusätzlich zu den linearen Anpassungen erhalten alle Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen im Jahre 2011 eine einmalige Zahlung in Höhe von 240,00 Euro.


Die Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter des Bundes werden entsprechend den Anpassungen für die Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen erhöht. Zusätzlich ist eine einmalige Zahlung in Höhe von 50,00 Euro vorgesehen.


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