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Tarifbeschäftigte : dbb tarifunion legt Rechtsgutachten vor: „Tarifeinheits-Gesetz“ wäre verfassungswidrig
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| am 11.08.2010 11:11:45 (25 x gelesen) |
Ein wie von BDA und DGB in Anbetracht der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts angestrebtes „Gesetz zum Erhalt der Tarifeinheit“, nach dem bei konkurrierenden Tarifverträgen innerhalb eines Betriebs nur derjenige anwendbar sein soll, der die größere Arbeitnehmerzahl betrifft, würde einen verfassungswidrigen Eingriff in die Tarifautonomie darstellen. Zu diesem Schluss kommt das Rechtsgutachten von Professor Dr. Hermann Reichold, das die dbb tarifunion heute vorlegt.
Reichold, der Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht an der Universität Tübingen lehrt und Richter am Staatsgerichtshof Baden-Württemberg ist: „Die wesentlichen Argumente für die Ordnungs- bzw. Funktionssicherungs-Aufgabe der so genannten Tarifeinheit können den Eingriff in die individuelle und kollektive Koalitionsfreiheit der verdrängten Gewerkschaften und ihrer Mitglieder nicht als gleichgewichtige Abwägungsgesichtspunkte rechtfertigen.“
Frank Stöhr, 1. Vorsitzender der dbb tarifunion: „Das Gutachten bestätigt unsere Auffassung, dass eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit die Koalitionsfreiheit auf den Kopf stellen würde. Die größte und streikbereiteste Gruppe kann und darf nicht alleiniger Maßstab für die Beschäftigungsbedingungen aller Arbeitnehmer sein. Das ist das Gegenteil von pluralistischer Interessenvertretung und demokratischer Willensbildung.“ Stöhr betonte, dass eine solche Regelung angesichts der betrieblichen Realität zudem nicht nötig sei. „Die lautstark inszenierte Drohkulisse von Streik-Chaos und ‚englischen Verhältnissen‘ – die eigentlich keiner so genau kennt – ist an den Haaren herbei gezogen. Die Deutsche Bahn hat ihren Frieden mit den Lokführern gemacht, in den Krankenhäusern folgen die Ärzte dem Marburger Bund, die Krankenpfleger uns und ver.di, der Betrieb läuft auch in streikbewegten Zeiten nicht anders als früher. Deutschland ist traditionell kein Streikland.“
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Sonstiges : komba gewerkschaft nrw fordert Vorrang der Fachlichkeit bei kommunalpolitischen Entscheidungen
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| am 11.08.2010 11:10:39 (18 x gelesen) |
Sicherheit vor politischen Interessen
komba nrw fordert, bei allen kommunalpolitischen Entscheidungen müsse die Fachlichkeit von Entscheidungen absoluten Vorrang vor politischen Interessen haben. Unabhängig vom Ausgang der Untersuchungen sei die Duisburger Katastrophe möglicherweise auch ein negativer Modellfall, wie mögliche Warnungen der Fachbereiche der Stadtverwaltung aus Gründen des politischen Opportunismus beiseite geschoben worden seien.
Der Landesvorsitzende der komba gewerkschaft nrw, Ulrich Silberbach, wies aus diesem Anlass erneut auf die gewerkschaftliche Forderungen von dbb und komba hin, dass Fachbeamte politisch unabhängig und rechtlich und charakterlich in der Lage sein müssten, rechtzeitig und notfalls auch lautstark zu remonstrieren. Die Unabhängigkeit des Berufsbeamtentums müsse auch in den Kommunalverwaltungen bis auf wenige politiknahe Positionen gewahrt sein. Wenn Beamtinnen und Beamte vor allem darum Führungspositionen bekämen, um dazu beizutragen, den Erfolg oder die Wiederwahl der politischen Spitze zu garantieren, müssten fachliche Argumente zwangsläufig zurückstehen, wenn sie nicht in die politische Strategie passten. Gleiches gelte, wenn remonstrierende Beamte von Führungsaufgaben entbunden würden, weil sie sich in erster Linie an das Gesetz und erst dann nach politischen Interessen richteten. Silberbach machte deutlich: „Der politische Einfluss auf Berufsbeamte muss zurückgedrängt werden. Sie sind keine Erfüllungsgehilfen von Parteien, gleich welcher Färbung. Sie vertreten Staat und Kommune, Recht und Gesetz".
Im Klartext bedeutet dies, dass Kabinettsmitglieder oder Abgeordnete nicht mehr - wie in Duisburg offenbar geschehen - der Versuchung erliegen, durch politischen Druck Bedenken zur Seite zu schieben. All diejenigen trügen zumindest eine moralische Schuld, die in Kenntnis der Probleme und abratender Voten Druck auf Behörden aufgebaut hätten, um die Love Parade zu ermöglichen.
Die komba gewerkschaft nrw äußert sich auch zu den Leistungen der kommunalen Rettungsdienste, Notärzte und Feuerwehren, die aus vielen Städten Nordrhein-Westfalens in Duisburg im Einsatz waren. Wer diese aufopferungsvolle Arbeit verfolgt habe, könne z.B. nicht begreifen, dass in der Politik über eine angemessene Besoldung oder die Anerkennung von Einsatzzulagen (Feuerwehrzulage) bei der Altersversorgung gestritten werde. Silberbach warf der letzten Landesregierung in diesen Fragen Zögerlichkeit und schwerwiegende Versäumnisse vor.
V.i.S.d.P.: Ulrich Silberbach, Landesvorsitzender komba gewerkschaft nrw, Norbertstr. 3, 50670 Köln |
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Feuerwehr : mba gewerkschaft immer im Einsatz für die Feuerwehr
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| am 11.08.2010 11:09:57 (22 x gelesen) |
Interview mit Norbert Brewer, Vorsitzender Bundesfachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst
Die ausgebrochene Sparwut gefährdet die Leistungssicherheit. Das gilt für den gesamten öffentlichen Dienst. Aber erst, wenn man die Entwicklung bei einzelnen Aufgaben und Berufsgruppen genau betrachtet, wird der Ernst der Lage deutlich. Norbert Brewer, Vorsitzender des komba Bundesfachbereichs Feuerwehr und Rettungsdienst, stellt in einem Interview die speziellen Probleme der Feuerwehren sowie die Erfolge und Forderungen der komba gewerkschaft für diese Berufsgruppe dar.
Brewer listet als Defizite unzureichende Besoldungsentwicklungen und Beförderungsmöglichkeiten, die Arbeitszeitentwicklung sowie die besonderen Anforderungen an die Gesundheit auf. „Sicherheit kann die Feuerwehr, die oftmals auch den Rettungsdienst abdeckt, nur gewährleisten, wenn die Rahmenbedingungen für das Personal stimmen. Wenn diese Rahmenbedingungen aber Gegenstand beispielsweise der Sparwut werden, funktioniert das nicht mehr", erläutert Brewer. „Solche Probleme lösen sich nur mit einer starken und versierten Interessenvertretung wie der komba."
Zu den komba Erfolgen zählt Brewer, dass die Lebensarbeitszeitgrenze für Feuerwehr-beamte in vielen Bundesländern bei 60 Jahren bleibt. „In Musterprozessen haben wir durchgesetzt, dass die Kolleginnen und -kollegen, die über die wöchentliche Dienstarbeitszeit von 48 Stunden hinaus Dienst leisten, dafür einen Freizeitausgleich beziehungsweise einen finanziellen Ausgleich erhalten", so der komba Feuerwehrspezialist.
Forderungen der komba gewerkschaft sind, die Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage wieder herzustellen, eine bessere Durchlässigkeit der Laufbahnen und ein neues Spitzenamt für den mittleren Dienst. „Beim Rettungsdienst setzen wir uns für eine verbesserte Eingruppierung der Rettungsassistenten und Rettungssanitäter in den Tarifverhandlungen Entgeltordnungen ein, die jetzt anlaufen."
Weiter erläutert Brewer die Einbindung der Belange der Feuerwehrkolleginnen und -kollegen in die institutionellen Strukturen von komba gewerkschaft und dbb beamtenbund und tarifunion, über die auch die Anerkennung als Tarifvertragspartei gewährleitet ist, sowie die enge Zusammenarbeit mit der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb), der Ständigen Konferenz für den Rettungsdienst und den kommunalen Spitzenorganisationen. Zum vollständigen Interview gelangen Sie hier. |
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komba - Ortsverband Dorsten : komba gewerkschaft zur rot/grünen Koalitionsvereinbarung
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| am 13.07.2010 13:27:23 (43 x gelesen) |
09.07.2010 - komba gewerkschaft zur rot/grünen Koalitionsvereinbarung
Perspektiven auf dem Weg zu neuen Ufern
komba Landesvorsitzender Uli Silberbach bewertete den Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis90/Die Grünen, der die Überschrift „Zusammen für NRW.- Gemeinsam neue Wege gehen" trägt, als Aufbruch zu neuen Ufern. „Wenn der Koalitionsvertrag insbesondere in den Fragen der Kommunalfinanzen, der Mitbestimmung und der Personalentwicklung das hält, was er verspricht, kann die neue Minderheitsregierung verlorenes Vertrauen in die Politik der Bürgerinnen und Bürger durchaus zurückgewinnen."
Silberbach begrüßt insbesondere die klaren Aussagen zur
Konsolidierungshilfe bei den Altschulden der Kommunen, Rücknahme der Verschlechterungen bei der Gemeindefinanzierung,
Beteiligung der Kommunen an der Grunderwerbssteuer,
strikten Einhaltung des Konnexitätsprinzips,
Stärkung der Kommunalwirtschaft
sowie zum Erhalt der Sparkassen und
der Einrichtung eines „Sonderfonds Krankenhäuser".
Das die rot/grüne Landesregierung als einen der ersten Arbeitsaufträge ein neues Gesetz zur Mitbestimmung im öffentlichen Dienst auf den Weg bringt, in dem die Kahlschlagpolitik der Vorgängerregierung zurückgenommen und die Rechte weiter ausgebaut werden sollen, wird ebenso positiv bewertet, wie die für die Beschäftigten auf der Agenda befindlichen Maßnahmen
zur Entwicklung eines neuen Dienstrechts,
zum Abbau des Beförderungsstaus auch in HSK-Kommunen,
zur Verlängerung der bezahlten „Opt-Out-Regelung" für Feuerwehrleute und
zur Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage.
Vielleicht werden wir nach einer Weile feststellen, dass das Model einer Minderheitsregierung, die immer wieder neue Mehrheiten suchen muss, durchaus für die Menschen in unserem Land mehr Chancen bietet, als die teilweise in der Vergangenheit erlebte Politik der starken Mehrheit, die nicht unbedingt das Beste, sondern eher die eigenen Interessen durchsetzen wollte. „Wir sind bereit, neu Wege mitzugehen, wenn wir diese Wege tatsächlich mitgestalten können", so Silberbach und weiter: "Wir werden sehr genau hinschauen, wer vernünftige Politik, die darauf ausgerichtet sein muss, die Kommunale Selbstverwaltung vor dem Aus zu retten, anpackt und wer sich ihr widersetzt."
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ARGE : dbb NRW führte erste Gespräche mit der SPD
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| am 13.07.2010 13:20:02 (61 x gelesen) |
dbb nrw führte erstes Gespräch mit der SPD
9.07.2010
Noch bevor die Regierungsbildung der neuen Landesregierung abgeschlossen und die erste Ministerpräsidentin in Nordrhein-Westfalen gewählt wurde ist die (gewerkschafts-) politische Alltagsarbeit schon aufgenommen worden.
Nach den Ankündigungen von Hannelore Kraft, sich als eines der ersten Projekte für die erweiterte Mitbestimmung im Landespersonalvertretungsgesetz einzusetzen hatte dbb Landesvorsitzender Meinolf Guntermann umgehend Frau Kraft aufgefordert, zeitnah den Dialog aufzunehmen, um die Kompetenz des dbb und seiner Mitgliedsgewerkschaften in ein neues Personalvertretungsgesetz einzubeziehen. Guntermann: "Nur so wird sichergestellt, dass sich die Beschäftigten von der Politik auch mitgenommen fühlen."
Auf Einladung des stellv. Fraktionsvorsitzenden der SPD, Rainer Schmelzer (4. v.r.), fand am 6. Juli das erste Gespräch statt. Neben dem Thema Änderung des LPVG war auch die anstehende große Dienstrechtsreform Thema.
Zu den zentralen Eckpunkten einer Änderung des LPVG gehören für die SPD
Wiederherstellung der Augenhöhe zwischen Personalrat und Dienststellenleitung
Stärkung der Personalräte
Verbesserung der Rahmenbedingungen für Personalräte
Optimierung und Vereinfachung von Verfahrensabläufen
Geltung des LPVG für alle Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Landes und der Kommunen
Wiedereinführung der Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
Wiedereinführung abgeschaffter, Verbesserung vorhandener und Einführung neuartiger Tatbestände der Mitbestimmung
in organisatorischen und in sozialen Angelegenheiten
Diese Punkte finden sich im zwischenzeitlich von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Antrag „Mitbestimmung im öffentlichen Dienst muss wieder auf gleicher Augenhöhe stattfinden“ wieder, der am 16.07. im Landtag beraten und abgestimmt wird.
In dem Gespräch machte der dbb nrw deutlich, dass er diese Novellierung des 2007 geänderten LPVGs vom Grundsatz her begrüßt. Allerdings seien mit ihm keine Änderungen der Vorschriften zur Vorstands- und Gruppenwahl (§§ 29, 42 LPVG) zu machen. Auch bestehe er auf der Beibehaltung der schulformbezogenen Personalräte. Die dbb nrw-Vertreter boten den fortlaufenden Dialog zu dieser Thematik an und erklärten, dass dieser bereits frühzeitig und zwar vor dem Beginn des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens stattfinden müsse.
Beim zweiten Thema – Dienstrechtsreform - verwiesen die Vertreter der SPD-Landtagsfraktion auf ihr Eckpunktepapier. Sie seien der Auffassung, dass der Dialog mit Gewerkschaften und Berufsverbänden wichtig sei und auch geführt werde. Im Laufbahnrecht müsse für mehr Durchlässigkeit gesorgt werden. Ein wichtiges Thema sei auch die Schaffung von Lebensarbeitszeitkonten. Ebenso müsse über die Ruhegehaltfähigkeit der Polizei-, Feuerwehr- und Gitterzulage gesprochen werden.
Dass diese Punkte innerhalb der Dienstrechtsreform nicht nur von der SPD getragen werden zeigt der am 17. Juli von beiden Parteien auf ihren Landesparteitagen verabschiedete Koalitionsvertrag Zusammen für NRW von SPD und Grünen. |
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Schreiben des OV´s : komba-Verlosung von Tischtickets für das Still-Leben Ruhrschnellweg
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| am 29.06.2010 13:00:00 (24 x gelesen) |
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 18. Juli 2010 feiern Bürger und Besucher der Metropole Ruhr ein einmaliges Fest der Alltagskulturen; und das mitten auf der Hauptverkehrsader der Region, der A40/B1. Für die Kulturhauptstadt Europas RUHR.2010 entsteht auf einer Strecke von fast 60 Kilometern aus 20.000 Tischen eine Begegnungsstätte der Kulturen, Generationen und Nationen – die längste Tafel der Welt.

Der komba Ortsverband Dorsten gibt Ihnen die Gelegenheit, mit Familie, Freunden oder Ihrem Stammtisch kostenlos an diesem Event teilzunehmen.
Wir verlosen zwei Tickets für je einen Tisch, der ca. 8 – 10 Personen Platz bietet. Die Tickets kostensonst im Vorverkauf 25,00 Euro.
Die Tische werden sich im Abschnitt Duisburg-Kaiserberg, Block 10, km 43.2, befinden.
Unter dem Link http://www.ruhr2010.still-leben-ruhrschnellweg.de finden Sie alle weiteren Informationen zum Programm und zur Organisation.
Wenn Sie eine der Karten gewinnen möchten, senden Sie bitte bis zum 07.07.2010, 12:00 Uhr, eine Mail info@komba-dorsten.de mit dem Betreff „Tischtickets“.
Mit freundlichen Grüßen
Detlev Wischerhoff |
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Beamtenangelegenheiten : Feuerwehrbeamte fordern Klarheit und Perspektiven
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| am 12.05.2010 09:34:43 (56 x gelesen) |
Feuerwehr-Info 02/2010
4613 Feuerwehrbeschäftigte haben innerhalb von zwei Wochen mit ihrer Unterschrift eine Resolution der komba gewerkschaft nrw unterstützt und der Landesregierung folgende Forderungen überbracht:
- Verbesserung von Beförderungsmöglichkeiten in HSK- und Nothaushaltskommunen. Änderung des Beförderungserlasses -
mehr Spielraum für Kommunen um Beförderungen vornehmen zu können.
- Erhalt des 24-Stunden-Dienstes in einer 48-Stunden-Woche.
- Verlängerung der opt-out Zulage bis zum 31.12.2013.
- Verbesserung der Dienstunfallversorgung. Jeder Dienstunfall im Einsatzdienst muss als qualifizierter Dienstunfall anerkannt werden.
v.l.n.r.: Valentino Tagliafierro aus Duisburg, Justiziar Eckhard Schwill, Innenminister Ingo Wolf, Norbert Brewer aus Aachen, Landesvorsitzender Uli Silberbach, Michael Schwarz aus Wuppertal sowie Ingo Günz aus Hagen (Foto E. Fiegel)
komba Landesvorsitzender Uli Silberbach und Vertreter aus den NRW-Feuerwehren forderten Innenminister Dr. Wolf auf, endlich die längst fälligen Verbesserungen im Feuerwehrbereich auf den Weg zu bringen. Er nahm die Unterschriften persönlich entgegen und diskutierte kurz mit den Vertretern der Berufsfeuerwehren.
Köln, den 05.05.2010
V.i.S.d.P.: Eckhard Schwill, Justiziar der komba gewerkschaft nrw, Norbertstr. 3, 50670 Köln
Feuerwehr-Info 02/2010 als Download |
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Einkommensrunde 2010 : Bundesinnenminister legt Gesetzentwurf zur Bezügeanpassung vor
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| am 14.04.2010 12:09:37 (95 x gelesen) |
Bundesinnenminister legt Gesetzentwurf zur Bezügeanpassung vor
31.03.2010
Der Bundesinnenminister hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2010 und 2011 vorgelegt. Damit sollen die Bezüge der Beamten, Richter und Soldaten sowie der Versorgungsempfänger des Bundes zeit- und inhaltsgleich dem Tarifergebnis vom 27. Februar 2010 angepasst werden. Der dbb wird bei einem Beteiligungsgespräch nach § 118 Bundesbeamtengesetz voraussichtlich Ende der 16. Kalenderwoche detailliert Stellung beziehen.
Als zentrale materiell rechtliche Regelungen sind folgende Verbesserungen vorgesehen:
Anhebung der Bezüge nach § 14 Bundesbesoldungsgesetz und § 70 Beamtenversorgungsgesetz nach folgender Maßgabe:
- Erhöhung der Grundgehaltssätze durch lineare Anpassung zum 1. Januar 2010 in Höhe von 1,2 %,
- Erhöhung der Grundgehaltssätze durch lineare Anpassung zum 1. Januar 2011 in Höhe von 0,6 % sowie zum
- 1. August 2011 um 0,3 %.
Zusätzlich zu den linearen Anpassungen erhalten alle Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen im Jahre 2011 eine einmalige Zahlung in Höhe von 240,00 Euro.
Die Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter des Bundes werden entsprechend den Anpassungen für die Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen erhöht. Zusätzlich ist eine einmalige Zahlung in Höhe von 50,00 Euro vorgesehen. |
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