dbb nrw führte erstes Gespräch mit der SPD
9.07.2010
Noch bevor die Regierungsbildung der neuen Landesregierung abgeschlossen und die erste Ministerpräsidentin in Nordrhein-Westfalen gewählt wurde ist die (gewerkschafts-) politische Alltagsarbeit schon aufgenommen worden.
Nach den Ankündigungen von Hannelore Kraft, sich als eines der ersten Projekte für die erweiterte Mitbestimmung im Landespersonalvertretungsgesetz einzusetzen hatte dbb Landesvorsitzender Meinolf Guntermann umgehend Frau Kraft aufgefordert, zeitnah den Dialog aufzunehmen, um die Kompetenz des dbb und seiner Mitgliedsgewerkschaften in ein neues Personalvertretungsgesetz einzubeziehen. Guntermann: "Nur so wird sichergestellt, dass sich die Beschäftigten von der Politik auch mitgenommen fühlen."
Auf Einladung des stellv. Fraktionsvorsitzenden der SPD, Rainer Schmelzer (4. v.r.), fand am 6. Juli das erste Gespräch statt. Neben dem Thema Änderung des LPVG war auch die anstehende große Dienstrechtsreform Thema.
Zu den zentralen Eckpunkten einer Änderung des LPVG gehören für die SPD
Wiederherstellung der Augenhöhe zwischen Personalrat und Dienststellenleitung
Stärkung der Personalräte
Verbesserung der Rahmenbedingungen für Personalräte
Optimierung und Vereinfachung von Verfahrensabläufen
Geltung des LPVG für alle Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Landes und der Kommunen
Wiedereinführung der Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
Wiedereinführung abgeschaffter, Verbesserung vorhandener und Einführung neuartiger Tatbestände der Mitbestimmung
in organisatorischen und in sozialen Angelegenheiten
Diese Punkte finden sich im zwischenzeitlich von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Antrag „Mitbestimmung im öffentlichen Dienst muss wieder auf gleicher Augenhöhe stattfinden“ wieder, der am 16.07. im Landtag beraten und abgestimmt wird.
In dem Gespräch machte der dbb nrw deutlich, dass er diese Novellierung des 2007 geänderten LPVGs vom Grundsatz her begrüßt. Allerdings seien mit ihm keine Änderungen der Vorschriften zur Vorstands- und Gruppenwahl (§§ 29, 42 LPVG) zu machen. Auch bestehe er auf der Beibehaltung der schulformbezogenen Personalräte. Die dbb nrw-Vertreter boten den fortlaufenden Dialog zu dieser Thematik an und erklärten, dass dieser bereits frühzeitig und zwar vor dem Beginn des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens stattfinden müsse.
Beim zweiten Thema – Dienstrechtsreform - verwiesen die Vertreter der SPD-Landtagsfraktion auf ihr Eckpunktepapier. Sie seien der Auffassung, dass der Dialog mit Gewerkschaften und Berufsverbänden wichtig sei und auch geführt werde. Im Laufbahnrecht müsse für mehr Durchlässigkeit gesorgt werden. Ein wichtiges Thema sei auch die Schaffung von Lebensarbeitszeitkonten. Ebenso müsse über die Ruhegehaltfähigkeit der Polizei-, Feuerwehr- und Gitterzulage gesprochen werden.
Dass diese Punkte innerhalb der Dienstrechtsreform nicht nur von der SPD getragen werden zeigt der am 17. Juli von beiden Parteien auf ihren Landesparteitagen verabschiedete Koalitionsvertrag Zusammen für NRW von SPD und Grünen. |